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Nationales Aktionsprogramm Tabakprävention


Montag, 29. September 2008

Nationales Aktionsprogramm Tabakprävention: Verbände empfehlen Konkretisierung der Maßnahmen


Nichtrauchen-SignetAuf Einladung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing haben zahlreiche Gesundheitsorganisationen, darunter die BVPG, zu den Planungen für ein Nationales Aktionsprogramm Tabakprävention Stellung genommen. Die Verbände begrüßen das Vorhaben grundsätzlich, bemängeln aber unter anderem die fehlende klare Prioritätensetzung sowie das Fehlen klarer Aussagen zu Verantwortlichkeiten, Zeitrahmen und Mitteleinsatz. Nun wird das Aktionsprogramm bis Ende des Jahres überarbeitet.

Am 9. Juni hatte der „Drogen- und Suchtrat“, ein Gremium, das die Bundesdrogenbeauftragte bei ihren Vorhaben berät, Empfehlungen für Nationale Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention vorgelegt. In zwei getrennten Anhörungen zu Alkohol- und Tabakprävention stellte die Bundesdrogenbeauftragte die Empfehlungen nun zur fachlichen Diskussion. Zu den Anhörungen waren Vertreter aller Interessensgruppen geladen – von Tabakindustrie und Werbewirtschaft über Sportverbände, Sozialversicherungen, Länder und Kommunen bis zu den Gesundheitsorganisationen. Die BVPG engagiert sich seit langem gemeinsam mit anderen Gesundheitsorganisationen im Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) und hat daher zu den Empfehlungen zum Nationalen Aktionsprogramm Tabakprävention Stellung genommen. Neben einer gemeinsamen Stellungnahme haben zahlreiche Mitgliedsorganisationen des ABNR das gleiche Vorgehen gewählt und auch eigene Stellungnahmen abgegeben, die hier zusammengestellt sind.

Die ABNR-Mitglieder begrüßen, dass ein Nationales Aktionsprogramm Tabakprävention auf den Weg gebracht werden soll, sind sich aber darüber einig, dass die Vorlage in wesentlichen Punkten noch der Konkretisierung bedarf: So bedauern sie, dass das Aktionsprogramm hinsichtlich der zu setzenden Prioritäten, genauer Zeit-Maßnahmen-Planungen und vorgesehener Finanzmittel unklar bleibt. Besonders bedauern sie dies vor dem Hintergrund, dass bereits seit längerer Zeit Konzepte vorliegen, auf die direkt Bezug genommen werden könnte: Auf internationaler Ebene die „Framework Convention on Tobacco Control (FCTC)“, die die Bundesregierung am 16. Dezember 2004 ratifiziert hat sowie auf nationaler Ebene die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Takakkonsum reduzieren“ von „gesundheitsziele.de“. Diese hatte bereits im September 2004 eine abgestimmte Strategie zur Erreichung des nationalen Gesundheitsziels „Tabakkonsum reduzieren“ vorgelegt.

Inhaltlich erachten die ABNR-Mitglieder im Sinne des „policy-mix“ eine stärkere Betonung verhältnispräventiver Maßnahmen in dem Programm für wünschenswert – so unter anderem konsequentere gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen und Beschränkungen der Tabakwerbung. Einzelheiten sind in den zum Download angebotenen Stellungnahmen nachzulesen.

Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing hat angekündigt, die Ergebnisse der Hearings nun bis Ende des Jahres auswerten und dann das „Nationale Aktionsprogramm zur Alkohol- und Tabakprävention“ der Öffentlichkeit vorstellen zu wollen. Die BVPG ist mit den anderen Mitgliedsorganisationen des ABNR der Meinung, dass bei entsprechender Nachbearbeitung der Empfehlungen damit ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung unternommen werden könnte.

Alle Dokumente zum Nachlesen:

  • Die Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates für ein Nationales Aktionsprogramm Tabak stehen auf der Webseite der Bundesdrogenbeauftragten zum Download bereit: Link
  • Stellungnahme des Aktionsbündnisses Nichtrauchen:  PDF (34 KB)
  • Stellungnahme der BVPG: PDF (2 MB)
  • Stellungnahme der Bundesärztekammer:  PDF (28 KB)
  • Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums:  PDF (43 KB)

 



Seite erstellt am: 29.09.2008 12:06:00
Autor der Seite: Bettina Berg
Quelle: ABNR, BÄK, DKFZ, BMG