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Einfluss von Rauchverboten auf Umsatz
Wirtschaftliche Verluste im Gaststättengewerbe durch Rauchverbote geringer als befürchtet
Die zwischen August 2007 und Juli 2008 auf Bundesländerebene eingeführten Rauchverbote im Gastgewerbe haben zu einem durchschnittlichen Umsatzrückgang von rund zwei Prozent geführt (Kvasnicka Michael, Harald Tauchmann 2010a). Dieser Wert bleibt auch bei einer Variation der Modellannahmen der statistischen Analyse fast unverändert. Vor allem kurz nach Inkrafttreten der Rauchverbote kam es zu Umsatzeinbußen. Diese scheinen sich jedoch mit der Zeit abgeschwächt zu haben. In Bayern und Nordrhein-Westfalen, wo das Rauchverbot durch die Gründung so genannter „Raucherclubs" umgangen werden konnte, kam es zu keinem nachweisbaren Umsatzrückgang. Dort wo es „Raucherclubs" gab, stieg der Umsatz sogar signifikant an. Auswertungen von Gewerbeabmeldungen im Gastgewerbe lieferten keine belastbaren Hinweis darauf, dass die Rauchverbote zu vermehrten Betriebsaufgaben führten. Für die Untersuchung wurden Gewerbeanzeigen in den Ländern und die auf Bundesländerebene zusammengefassten monatlichen Umsatzdaten von rund 10.000 Betrieben im Gastgewerbe zwischen Januar 2007 und September 2008 ausgewertet. Wegen der in amtlichen Statistiken zur Umsatzentwicklung in der Regel nicht erfassten Betriebe mit einer Gesamtbelegschaft von unter 20 Personen, könnten die Auswirkungen der Rauchverbote auf die Umsätze in dieser Studie unterschätzt worden sein. Da aber 14 % der Gastgewerbebetriebe, deren Entwicklung in der Studie näher betrachtet wurde, zu der Kategorie Bars und Pubs gehören, sind mit Sicherheit auch Betriebe mit 20 oder etwas mehr Beschäftigten und nicht nur deutlich größere Betriebe vertreten.
Ob und um wie viel
Studien auf der Basis amtlicher Statistiken die wirtschaftlichen Folgen des
Rauchverbots für die Gesamtheit aller Gastgewerbebetriebe möglicherweise unterschätzen,
zeigt eine weitere Studie (Kvasnicka Michael, Harald Tauchmann 2010b) des RWI
in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Essen und mit Unterstützung
durch die IHK Nürnberg von Juni 2008. In ihr wurden insgesamt 7.900 Betriebe,
davon 2.900 in Nordrhein-Westfalen, 2.839 in Bayern und 2.161 in Berlin,
angeschrieben und gebeten einen sehr kurzen Fragebogen zum Thema zu beantworten.
Für Essen und Nürnberg entspricht dies praktisch einer Vollerhebung, was
sichern sollte, dass auch kleinste und kleine gastgewerbliche Betriebe
angesprochen wurden und antworten konnten. Der Rücklauf von 617 ausgefüllten
Fragebögen – 181 aus Bayern, 241 aus Berlin, 195 aus NRW war aber extrem gering
und führt mit Sicherheit ebenfalls zu verzerrten Ergebnissen. Zu vermuten ist,
dass Gastwirte, die sich besonders vom Rauchverbot betroffen fühlen,
überproportional antworten. Es dürfte sich dabei um eher kleine Bars oder
Kneipen handeln, die Ergebnisse überzeichnen daher vermutlich die tatsächlichen
Effekte. In Bayern, also einem Bundesland, das zum Befragungszeitpunkt das
schärfste Rauchverbot praktizierte, war zum Beispiel unter den stärker vom
Rauchverbot betroffenen Bars und Kneipen die Teilnahmebereitschaft etwa
zweieinhalb mal höher war als in der vergleichsweise gering betroffenen
speisegeprägten Gastronomie.
Wenn man die Ergebnisse entsprechend korrigiert, berichten
in Bayern noch 44% und nicht 70 % von sinkenden Umsätzen, in NRW erwarteten 55%
statt 80 % Einbußen.
Der Vergleich zwischen den Bundesländern zeigt zudem, dass
die Effekte der Rauchverbote im Vorfeld systematisch überschätzt wurden. In Bayern,
wo das Rauchverbot zum Zeitpunkt der Befragung bereits galt, berichteten, wie
bereits erwähnt, etwa 70 % der Gastwirte von erlittenen Umsatzeinbußen. In NRW,
wo das Rauchverbot erst nach der Befragung in Kraft trat, erwarteten hingegen
nahezu 80% der Gastwirte einen Rückgang der Umsätze. Auch die Ablehnung des Rauchverbots durch die Gäste fiel in NRW mit 63%
höher aus als in Bayern mit 54%, wo schon Erfahrungen mit einem realen
Rauchverbot vorlagen.
Die paradoxe
Situation, dass in Bayern – also einem Bundesland mit tatsächlichem Verbot –
die Zustimmung zum Verbot noch am größten ausfällt, in Nordrhein-Westfalen, in
dem es zum damaligen Zeitpunkt noch gar kein Verbot gab, dagegen am geringsten,
kann nach Meinung der Forscher „als Hinweis darauf gedeutet werden, dass sich
die Gäste trotz anfänglichen Unmuts mit der Zeit an Rauchverbote in der
Gastronomie gewöhnen werden und ihnen eventuell auch positive Seiten abgewinnen
können." Schließlich gibt es auch Hinweise, dass ein Teil des Rückgangs beim
Besuch von Bars oder Restaurants auch etwas mit der im Befragungszeitraum schlechter
werdenden wirtschaftlichen Lage der BesucherInnen zu tun hat.
Die aus Sicht der Gastronomen beste Lösung zum
Nichtraucherschutz ist mit weitem Abstand die Wahlfreiheit zwischen Raucher-
und Nichtraucherbetrieb, gefolgt vom Rauchverbot ohne Ausnahmen und den bestehenden
Nichtraucherschutzgesetzen.
Eine dritte RWI-Studie (Kvasnicka 2010) zu den Auswirkungen
der Rauchverbote auf Länderebene zeigt, dass diese in der Gastronomie zu einem
Umsatzrückgang auch an Zigarettenautomaten geführt haben. Zu weitaus stärkeren
Umsatzrückgängen an Zigarettenautomaten führte jedoch die Einführung der elektronischen
Alterskennung im Januar 2007. Sie hält offenbar nicht nur Jugendliche, sondern
auch Erwachsene vom Zigarettenkauf an Automaten ab. Am stärksten fielen die
Umsatzeinbußen an im Freien aufgestellten Automaten aus. Insgesamt sank der Zigarettenkonsum
in Deutschland in der gleichen Zeit deutlich weniger stark, verlagerte sich
also offenbar hin zu anderen Verkaufspunkten. Die Anhebung des Mindestalters
für den Erwerb und Konsum von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre sowie das
bundesweite Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes im September 2007 führten
zu nur schwach oder überhaupt nicht nachweisbaren Umsatzveränderungen.
Grundlage dieser Untersuchung ist eine Analyse der
monatlichen Umsatzdaten von Januar 2006 bis August 2008 eines führenden
Zigarettenautomaten-Aufstellers in Deutschland auf Bundesländerebene. Damit wurden
erstmalig umfassende Umsatzdaten von Zigarettenautomaten wissenschaftlich
ausgewertet. Diese Daten ermöglichten eine erste Wirkungsanalyse der Alterskennung
an Automaten, des bundesweiten Rauchverbots in Einrichtungen des Bundes und der
jüngsten Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb und Konsum von Zigaretten in
Deutschland.
Alle Studien sind auf der RWI-Homepage kostenlos erhältlich:
Kvasnicka
Michael, Harald Tauchmann (2010a): Much Ado About Nothing? – Smoking Bans and Germany’s
Hospitality Industry. Ruhr Economic Papers #172, Bochum, Essen. Sie finden die Publikation hier.
Kvasnicka
Michael (2010): Public Smoking Bans, Youth Access Laws, and Cigarette Sales at
Vending Machines. Ruhr Economic Papers #173. Bochum, Essen. Sie finden die Publikation hier.
Kvasnicka Michael, Harald Tauchmann (2010b): Eine Befragung von Gastronomiebetrieben zur Einführung von Rauchverboten im Gastgewerbe: deskriptive Ergebnisse. RWI : Materialien, Heft 58. Sie finden die Publikation hier.
Seite erstellt am: 07.06.2010 13:17:00
Autor der Seite: Felix Lüken
Quelle: Dr. Bernard Braun, Dr. Gerd Marstedt
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Die in den deutschen Bundesländern eingeführten Rauchverbote haben kurzfristig und anders als in anderen Ländern (z.B. den USA mit einer allerdings geringeren Raucherquote) zu Umsatzeinbußen im Gastgewerbe geführt. Diese fielen jedoch schwächer aus als von vielen Gastwirten befürchtet. Zusammen mit der 2007 eingeführten elektronischen Alterserkennung sorgten die Rauchverbote in der Gastronomie auch für sinkende Umsätze an Zigarettenautomaten. Zu diesen Ergebnissen kommen drei Untersuchungen des „Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI)“ in Essen rund um das Thema „Rauchen“ auf Grundlage unterschiedlicher Daten.