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Praktikum


Praktikum bei der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) - Merkblatt

Die BVPG ermöglicht Praktika, sofern deren Durchführung in Studien-, Prüfungs-, Ausbildungsordnungen oder Zulassungsvorschriften vorgeschrieben ist. Die/der Praktikantin/Praktikant ist praktizierende/r Student/in, d.h. Mitglied der Hochschule mit allen Pflichten und Rechten als Student/in während der Zeit des Praktikums.

Bewerber/innen sollten bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und rund zwei Drittel ihres Studiums erfolgreich absolviert haben.

Bewerbungen für ein Praktikum sind mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn einzureichen.

Geben Sie bei Ihrer Bewerbung bitte den genauen Praktikumszeitraum an und in welchem Themenbereich Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten.


Die Bewerbung kann per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt werden.
Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung bzw. einer Bestätigung der Hochschule, dass das Praktikum vorgeschrieben ist


Über einen Praktikumseinsatz wird nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen entschieden.

Das Praktikum sollte mindestens 4 Wochen dauern und 3 Monate nicht übersteigen.

Eine Vergütung während des Praktikums kann nicht gewährt werden.

Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet.

Während des Praktikums besteht kein Urlaubsanspruch.



Ansprechpartnerin für Fragen zum Praktikum:

Frau Jutta Beer
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
Heilsbachstraße 30
53123 Bonn
Tel.: 0228/98727-15
Fax: 0228/6420024
E-Mail: jb@bvpraevention.de





Seite zuletzt geändert am: 12.01.2013 14:30:00, ursprünglich angelegt am: 12.01.2011 14:30:00
Autor der Seite: Vanessa Wandt