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Deutscher Verein: Prävention und Rehabilitation vor und bei Pflege umsetzen!


Mittwoch, 27. Juli 2011

Deutscher Verein: Prävention und Rehabilitation vor und bei Pflege umsetzen!


Frau mit GehhilfeMehr Prävention und Rehabilitation zur Minimierung von Pflegebedürftigkeit fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV). In seinen kürzlich vorgelegten Empfehlungen legt der DV dar, dass dafür ein Maßnahmenbündel aus wohnortnaher Gesundheitsförderung, abgestufter Frühdiagnostik, mobiler geriatrischer Rehabilitation und präventiv arbeitender Pflege nötig ist. Dabei sieht der Verein vor allem die Kommunen in der Pflicht, gesundheitsfördernde Lebensräume zu schaffen.

Ausgehend von der Leitvorstellung, einen Autonomiegewinn auch in der Pflegeversorgung zu erreichen, fordert der Verein einen umfassenden, lebenslagenorientierten Handlungsansatz, um Unterstützungs- und Leistungsbedarfe zielgerichtet zu identifizieren und diese in eine einzelfallbezogene Leistungskoordination zu überführen. Im Hinblick auf die Stärkung der Gesundheitsressourcen sollten zudem die Infrastruktur und die Wohnumgebung einer barrierefreien, sozialraum- und milieuorientierten Gestaltung unterliegen. Der Verein macht außerdem darauf aufmerksam, dass pflegerische Angebote einer trans- und interkulturellen Orientierung bedürfen, um dem Wegbrechen familiärer Strukturen bei Menschen mit Migrationshintergrund entgegenwirken zu können.

Darüber hinaus wird angeregt, die Koordination von Pflegeberatung durch nur einen Leistungsträger durchführen zu lassen. Hier empfiehlt der Verein in § 5 Abs. 2 S. 2 der Rehabilitations-Richtlinien sowie in § 61 SGB IX auch die Pflegestützpunkte als explizit genannte "sonstige Beratungsstellen" zu berücksichtigen. Somit würde das Beratungsangebot umfassender integriert und aufgewertet, was zur Folge hätte, dass sich betroffenen Personen nur eine Anlaufstelle für pflegerische Belange bietet. Dadurch würde die Koordination notwendiger Maßnahmen erleichtert. Zudem wird die Modernisierung des § 71 SGB XII gefordert, um Case Management als Infrastrukturmaßnahme regelhaft finanzierbar zu machen.

Auch speziell im Bereich der gesetzlichen Verankerung von Prävention und Gesundheitsförderung sieht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Handlungsbedarf. So sollen neben der Stärkung der Kommune im Betreuungsnetzwerk auch gesetzliche Leistungen nochmals dahingehend überprüft und verändert werden, dass sie stärker als bisher die Verringerung von Pflegebedürftigkeit befördern. Hierunter fallen §§ 45 c, 45 d SGB XI sowie §§ 61 ff., 70 und 71 SGB XII. Grundsätzlich gilt es, die Gesamtausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention zu erhöhen und primärpräventive aber auch rehabilitative Maßnahmen zu stärken. Solche Angebote sollten dabei sozialraumorientiert und somit flexibel, individualisiert und kultursensibel konzipiert sein, um die Bedarfe älterer Menschen umfassender zu fokussieren.

Zur Qualitätssicherung und Messbarkeit der Effizienz solcher Maßnahmen, empfiehlt der Verein zudem die weitere Entwicklung angemessener Evaluationsinstrumente und den Ausbau interdisziplinärer Pflegeforschung, um die Ursachen des Auftretens von Pflegebedürftigkeit und deren Konsequenzen für die Prävention und Gesundheitsförderung präzise zu identifizieren und dadurch Handlungsfähigkeit zu erlangen.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Verringerung von Pflegebedürftigkeit können hier heruntergeladen werden.




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Seite zuletzt geändert am: 27.07.2011 09:32:00, ursprünglich angelegt am: 20.07.2011 13:39:00
Autor der Seite: Daniel Kottmann
Quelle: www.deutscher-verein.de