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Apps auf Rezept

Bundestag beschließt Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Bundestag hat das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG) im Gesundheitswesen beschlossen. Mit dem Gesetz wird laut Gesundheitsminister Jens Spahn die Versorgung von Patienten „digitaler und besser“.

Apps auf einem Smartphone-Display
© HeikoAL on Pixabay

 

Mit dem neuen Gesetz können sich gesetzlich Versicherte künftig digitale Anwendungen wie z.B. Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen erstattet.

Ärzte können nur Apps verschreiben, die zuvor durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden und in eine entsprechende Liste aufgenommen wurden. Die Prüfung durch das BfArM bezieht sich auf die Datensicherheit, den Datenschutz und die Funktionalität. Sind diese Kriterien gewährleistet, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die App für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Hersteller die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und mit dem GKV-Spitzenverband einen Preis für die App aushandeln.

Weiterhin werden die Krankenkassen mit dem Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu machen. Versicherte können sich damit im Umgang etwa mit Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte, die ebenfalls Gegenstand des DVG ist, schulen lassen.

Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

Weitere Inhalte des DVG finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Über das DVG berichtet die BVPG bereits in einer Meldung im Juli dieses Jahres.